Angebot geschützter Gasmarkt

Die SELGAS gibt nachstehend die Bedingungen für die Lieferung von Erdgas im Rahmen des geschützten Marktes bekannt, wie sie im Text über den Gasverkauf gemäß Beschluss ARG/gas 64/09 vorgeschrieben sind.

Um in die entsprechenden Bedingungen der SELGAS Einblick zu nehmen, klicken Sie den nachstehenden Link an:

Versorgungstarife - Haushaltskunden (2. Trimester 2013)
Versorgungstarife - Weitere Verwendungen (2. Trimester 2013)


Zusammensetzung des Gaslieferungstarifs

Die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (AEEG) verfügt, dass der Gaspreis für Endkunden im geschützten Markt auf einen Verteiler- und Messungstarif (Beschluss ARG/gas 159/08) und nachfolgende Abänderungen) sowie auf einen Verkaufstarif (Beschluss ARG/gas 64/09 und nachfolgende Änderungen) aufgeschlüsselt werden muss.In der Folge werden die einzelnen Komponenten angeführt, welche den Tarif für die Erdgaslieferung bilden.

Verteilertarif

Die Komponenten zur Deckung des Verteiler- und Messungsdienstes des Erdgases bilden die Kosten, welche die Verkaufsgesellschaft der Verteilergesellschaft für die Benützung des Verteilernetzes entrichten muss. AEEG legt die obligatorischen Verteiler- und Messungstarife fest, welche von jeder Verteilergesellschaft auf dem eigenen Netz anzuwenden sind. Der Tarif für Verteilung und Messung setzt sich zusammen aus:

  • einer fixen Quote (unterschiedlich für den jeweiligen Tarifbereich)
  • einer variablen Quote (im Verhältnis zur Menge des verbrauchten Gases, aufgeteilt auf 8 Verbraucherklassen)

Tarifbereich
Hierbei handelt es sich um den geographischen Raum, in dem ein bestimmter Verteiler- und Messungstarif Anwendung findet. Auf gesamtstaatlicher Ebene wurden sechs verschiedene Tarifbereiche eingerichtet. Das Verteilernetz der SELGAS fällt zur Gänze in den Tarifbereich „Nord Est“ (Nordosten).

 
Brennwert-Parameter und Koeffizient C 
Mit dem Parameter PCS wird der Brennwert angegeben. Um die in Euro/Gigajoule (€/GJ) ausgedrückten Komponenten in Euro/Standard m3 (€/Sm3) umzuwandeln, wird der in Euro/Gigajoule ausgedrückte Wert mit dem Parameter PCS (Brennwert) multipliziert.

Der Koeffizient C dient zur Korrektur der Standardkonditionen (Sm3) der gemessenen Volumina (m3) im Falle von Übergabepunkten, die mit Messvorrichtungen ohne Korrektur der Volumina ausgestattet sind. Hinsichtlich der Faktoren Temperatur und Druck sieht der Art. 38.2 des Beschlusses RTDG einen Druck (Bezugswert des Druckes) von 1,01325 bar und einen Bezugswert der Temperatur von 288,15 Kelvin vor.  

Verkaufstarif

Der Verkaufstarif besteht aus folgenden Komponenten:

  •  QTI (Komponente zur Deckung der Transportkosten für Erdgas im Transportnetz)
  • QS (Komponente zur Deckung der Lagerungskosten für Erdgas)
  • CCI (Variable Komponente betreffend Kauf und Verkauf en gros des Erdgases)
  • QVD (Variable Komponente im Detailverkauf)
  • Komponente der Zusatzgebühren

Steuerkomponenten

 
Weitere Kosten, die in der Gasrechnung aufscheinen:


Die Gebühren sind von zweierlei Art: die staatliche Akzise auf Erdgas und die regionale Zusatzsteuer auf Erdgas. Die Steuersätze sind unterschiedlich je nach geographischer Lage und  Verbraucherart des Kunden.
Seit dem 1. Jänner 2008 sieht Nummer 127-bis der Tabelle A, Teil III, des Dekretes des Präsidenten der Republik Nr. 633 aus dem Jahr 1972 die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes vom 10 Prozent auf die Lieferung von Erdgas zu zivilen Verbrennungszwecken, begrenzt auf jährlich 480 m3, vor.