Sozialtarif auf Gaslieferung

Seit 15. Dezember 2009 ist der so genannte “Sozialtarif Gas” in Kraft (es handelt sich um eine Ausgleichsmaßnahme auf die Kosten, welche die Haushaltskunden für die Lieferung von Erdgas zu leisten haben).

Dieser Ausgleich in der Form einer Ermäßigung  auf die Gasrechnung wurde mit Gesetzesdekret 185/08 eingeführt und in Gesetz 2/2009 verwandelt. Er verfolgt das Ziel, Familien in wirtschaftlicher Notlage zu unterstützen, indem ihnen eine  jährliche Kostenersparnis auf das Gas gewährt wird. 

Anrecht auf den Sozialtarif haben alle Haushaltskunden, welche am Ort ihrer Ansässigkeit einen Liefervertrag für Erdgas mit einem Zähler bis zur Klasse G6 aufweisen und ein Jahreseinkommen (ISEE) bis zu höchstens 7.500 Euro aufweisen. Für Familien mit wenigstens 4 Kindern zu Lasten wird die Einkommensgrenze auf 20.000 Euro angehoben.

Die Ermäßigung wird auch Haushaltskunden in Kondominien mit Gasbetriebenen Anlagen gewährt. In diesem Falle, sofern kein direkter Vertrag mti einem Gasverkäufer gegeben ist, kann die Ermäßigung bei den Schaltern der italienischen Post bezogen werden (Auszahlung mittels Überweisung an die Ansässigkeitsadresse).

Die Ermäßgigung auf die Gaskosten ist nach Klimazonen und Verbraucherkategorien gestaffelt und auf die Anzahl der Familienmitglieder angepasst.

Die Ermäßigung gilt für zwölf Monate und kann aufgrund eines entsprechenden Gesuches erneuert werden. Die Ermäßigung gilt ausschießlich für Gaslieferungen über das Verteilernetz (und nicht für Gas in Flaschen oder für GPL).
Für Kunden, welche innerhalb 30. April 2010 das Gesuch stellen, kann die Ermäßigung auch rückwirkend auf das Jahr 2009 gewährt werden.

Um in den Genuss der Ermäßigung zu kommen, muss sich der Bürger zur eigenen Ansässigkeitsgemeinde oder zu einer anderen von der Gemeinde ermächtigten Stelle begeben und dort das komplett ausgefüllte einschlägige Formular vorlegen.

Zur Ausfüllung des Formulars sind sämtliche Daten über den Kunden, seine Ansässigkeit, sein Familienstand und die Merkmale des Gasliefervertrages (der Gasrechnung zu entnehmen) erforderlich.

Außer den einschlägigen Formularen muss der Bürger, welcher das Ansuchen um Zulassung zum Sozialtaif stellt, Abschrift der Einkommensbescheinigung ISEE zusammen mit einer Kopie des eigenen Identitätsausweises beibringen.

Weiters ist die Ermäßgigung auf Gas mit der Ermäßigung auf Strom kumulierbar, welche zur Unterstützuing von Familien in besonders schwierigen wirtschaftlichen und physichen  Situationen bereits eingeführt wurde.

Für alle weiteren Informationen wende man sich auch an die Internet-Seite des Ministeriums für Wirtschaftliche Entwicklung www.sviluppoeconomico.gov.it oder an die grüne Nummer 800.166.654.