1) Wie funktioniert das Fakturierungsystem?
Wie unter Art. 5.1 des Beschlusses 229/01 abgeändert mit Beschluss ARG/gas 69/09 angeführt, hängt für die zu den angegebenen Bedingungen belieferten Kunden die Anzahl der ausgestellten Rechnungen vom Jahresverbrauch jedes einzelnen Kunden ab:
- für Kunden mit Verbrauch bis zu 500 Smc/Jahr wird die Rechnung mindestens alle vier Monate ausgestellt;
- für Kunden mit Jahresverbrauch über 500 mc und bis zu 5.000 mc, erfolgt die Ausstellung der Rechnung mindestens alle drei Monate;
- für die Kunden mit Jahresverbrauch über 5.000 mc wird die Rechnung monatlich ausgestellt.
Was die Ausgleichsrechnungen betrifft, so erfolgt die Fakturierung für die zu den geltenden Bedingungen belieferten Kunden im Falle der Zugänglichkeit der Zähler wie folgt:
- Die Kunden mit Jahresverbrauch bis zu 500 Smc müssen mindestens einmal pro Jahr eine Ausgleichsrechnung erhalten;
- Die Kunden mit Jahresverbrauch zwischen 500 und 5.000 Smc müssen mindestens alle sechs Monate eine Ausgleichsrechnung erhalten;
- Die Kunden mit Jahresverbrauch über 5.000 Smc erhalten nur Rechnungen auf den effektiven Verbrauch
2) Welchen Unterschied gibt es zwischen „Akkonto“ und „Ausgleich?
- AKKONTO:
Der Verbrauch wird anhand des jährlichen Konsums des Vorjahres geschätzt. - AUSGLEICH:
Der Verbrauch wird am Zähler abgelesen.
3) Welche Unterlagen werden für den Abschluss eines neuen Vertrages benötigt?
- Gültiger Personalausweis des Antragstellers
- Steuernummer und/oder MwSt. Nummer
- Konformitätserklärung des Installateurs über die fachgemäße Übereinstimmung der Anlage. Für Anlagen über 35 kW muss ein Projekt vorgelegt und innerhalb von 3 Monaten nach Wählermontage eine Kopie des Abnehmeberichtes nachgereicht werden.
- Katasterdaten
- Kopie der Stromrechnung bzw. für Neubauten eine Ersatzerklärung des Notarietätsaktes, welche in der Gemeinde erstellt werden kann.
- Bei Antrag mit MwSt. Nummer Kopie eines aktuellen, nicht mehr als 30 Tage alten Handelskammerauszuges, sowie gültigen Personalausweis des gesetzlichen Vertreters
Mit diesen Unterlagen können Sie dann in eines unserer Kundenbüros kommen.
4) Wie kann man die RID-Zahlungsmöglichkeit (Dauerauftrag für die Zahlung mit Belastung auf Girokonto) betätigen?
Um einen Dauerauftrag zu eröffnen haben Sie zwei Möglichkeiten:
- in der Bank
- in einen unserer Büros
Dazu benötigen sie:
- Dienstnummer
- SIA- Kennzahl
- Bankkoordinaten
5) Welche Unterlagen benötigt man für eine Umschreibung? (Änderung des Inhabers eines Benutzungsvertrags)?
- Ausweis
- Steuernummer
- Katasterdaten
- Kündigung des vorherigen Vertragsinhaber
6) Wie kann eine Vertragskündigung erfolgen?
Die Kündigung des Gasliefervertrages, die vom Inhaber persönlich durchgefüht werden muss, kann schriftlich (mittels Fax, E-Mail, Postweg) oder persönlich am Schalter der Kundenbüros erfolgen. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht.Im Falle eines Switching (Kündigung beim Wechsel des Gasanbieters) muss die Anfrage vom neuem Anbieter auf der Grundlage von den unterschiedlichen Fällen und innerhalb der Frist gemäß Del. 144/07 duchgeführt werden.
7) Wie kann die Änderung der persönlichen Daten mitgeteilt werden?
Änderungen der Kundendaten müssen schriftlich mitgeteilt werden.
8) Wo können die Rechnungen bezahlt werden?
- Bei jedem Postschalter
- Bei jedem Bankschalter
- An jedem SELGAS Schalter: in diesem Fall erfolgt die Bezahlung spesenfrei
9) Wie funktionieren die Konsumsteuern und die Steuerreduzierungen?
Aufgrund der Steuererleichterungen auf den Erdgaspreis, haben einige Verbraucherkategorien (Handwerk, Wirtschaft, Industrie – siehe vollständige Liste) Anrecht auf einen verringerten Verbrauchersteuersatz.
Weitere Informationen und die entsprechende Formulare erhalten Sie auf die eigens dafür vorgesehenen Seite.
10) Gibt es in der Tarifgestaltungen Unterscheidungen zwischen Erst- oder Zweitwohnungen?
Weder bei der Tarifgestaltung noch in der Steueranwendung bestehen Unterschiede.
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