Förderungen

Aufgrund der Steuererleichterungen auf den Erdgaspreis haben einige nicht zivile Verbraucherkategorien Anrecht auf einen verringerten Verbrauchersteuersatz.

Es handelt sich um Benutzer, die das Erdgas in folgenden Bereichen einsetzen:

  • Industrie
  • Handwerk
  • Landwirtschaft
  • Hotels
  • Handelsbetriebe
  • Restaurants
  • Treibstoff
  • Stromerzeugung
  • Verteilung von Erdgas zwecks Verwendung als Brennstoff in Räumlichkeiten, in welchen die oben angeführten Tätigkeiten ausgeübt werden
  • Verwendung in Sportanlagen, die ausschließlich für Amateursport eingerichtet sind und keine Gewinnabsichten verfolgen
  • Verwendung in Fürsorgeeinrichtungen, welche keine Gewinnabsichten verfolgen

Um diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, müssen die in der Folge angeführten Vordrucke ausgefüllt werden, denen der originale Nachweis der Kammereintragung (oder, im Falle von Vereinigungen, das Statut) sowie Abschrift eines Personalausweises des gesetzlichen Vertreters beigelegt werden muß.

 
Formular Steuerreduzierung SELGAS

 
Im Fall von gemischter Verwendung von Gas – also Verwendung eines einzigen Zählers für die Messung von Gas sowohl zu begünstigten Bedingungen als auch für Verwendungszwecke, die nicht unter die Begünstigungen laut Art. 26 des Einheitstextes der Akzisen fallen, wie zum Beispiel Haushalte -  liegt ein eigenes Antragsformular vor, das dem Gesuch um begünstigte Akzise beizulegen ist; es kann nachfolgend heruntergeladen werden:
 
Ersatzerklärung gemischter Gebrauch
 

Zu diesem Thema stehen Ihnen im Anhang die Richtlinien der Technischen Bestimmungen zur Verfügung:

 
Technische Bestimmungen Gemischte Nutzung von Erdgas