Datenzugriff

Seit der Veröffentlichung des AEEG-Beschlusses Nr. 15/08 vom 20. Februar 2008, in Abänderung und Ergänzung des Beschlusses Nr. 157/07 (“Regelung des Datenzugriffes zur Erstellung von handelsüblichen Angeboten über die Lieferung von Strom und/oder Gas”) ist der Verkäufer verpflichtet, die Haushalts-Endkunden über den Umgang mit den sie betreffenden Daten in Kenntnis zu setzen.

SELGAS NET stellt die Datenschutzerklärung zur Verfügung.

Zuständig für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Anton Gurndin (anton.gurndin@sel.bz.it)