Entnahmeprofil
Die staatliche Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (AEEG) hat mit Beschluss 138/04 vorgesehen, dass, auf der Grundlage der inzwischen erfolgten Beschlüsse der AEEG, wobei die Mittelwerte des Vorjahresverbrauchs berücksichtigt werden, ab dem thermischen Jahr 2007-2008 in Ermangelung zeitgerechter Daten über die Gasabnahme das Verteilerunternehmen notfalls eine Schätzung des Verbrauches anhand der Standardprofile der jeweiligen Gasverbraucherkategorien verwenden kann. Die Zuständigkeit des Verteilers für die Verwendung von Standardprofilen bei der Entnahme betrifft im besonderen:
- Ermittlung des Verbrauchs im Falle von Ersatz der Lieferung an Endkunden (switching)
- Fakturierung des Transporttarifs
- Verbrauchsverrechnung bei den Übergabepunkten des Transportsystems
Zusätzliche Standard-Kommissionierprofile
Die SELGAS NET AG hat kein zusätzliches Standard-Abnahmeprofil festgelegt oder ein solches verwendet. Sie hält sich an die einheitlichen Profile, die von der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas bestimmt wurden.
Verwendung und Aktualisierung der Abnahmeprofile
Die SELGAS NET AG verwendet die Standard-Abnahmeprofile für die Kategorien von Gasverbrauchern gemäß Beschluss 139/09 für die Ausführung aller Tätigkeiten, wie sie im Beschluss 138/04 vorgeschrieben sind, dies im Fall von nicht zeitgerecht verfügbaren Ablesungen. Was die Aktualisierung der Abnahmeprofile angeht, erfolgt diese einmal im Jahr und zwar zu Beginn eines jeden thermischen Jahres.
Zusammengefasste statistische Daten – Anlagen
Links
NOTRUFNUMMER
24 Stunden Bereitschaftsdienst![]()
Bei Gasaustritt oder bei Störungsmeldungen erreichen Sie uns umgehend unter der grünen Notrufnummer
