Netzkodex

Mit Inkrafttreten des Gesetzesdekretes 164/2000 (Letta-Dekret) ist allen Berechtigten der freie Zugang zum Gasverteilungsnetz zugesichert worden.

Zu diesem Zweck müssen die Verteilerbetriebe jenen den Zugang zum Netz gewähren, die darum ansuchen, und dies unter Einhaltung der Zugangs- und Verbundsbedingungen, wie sie vom genannten Dekret sowie von den Beschlüssen der staatlichen Aufsichtsbehörde für Strom und Gas festgelegt worden sind.

Mit Beschluss vom 29. Juli 2004 Nr. 138/04 hat die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas die Kriterien betreffend die “Garantieübernahme für den freien Zugang zum Verteilerdienst für Erdgas sowie die Bestimmungen über die Bereitstellung der Netzkodizes festgelegt.”

Mit Beschluss vom 6. Juni 2006 Nr. 108/06 hat die Aufsichtsbehörde den Standard-Netzkodex für die Gasverteilung (PDF, 0,97 MB) genehmigt und den Beschluss Nr. 138/04 aktualisisert.

Die SELGAS NET AG hat den Standard-Netzkodex für die Verteilung von Gas übernommen. Anbei wird das an die Aufsichtsgehörde geschickte Einwilligungsschreiben angeführt.

Einwilligungsschreiben an CRDG

In Übereinstimmung mit dem Standard-Netzkodex werden Postanschrift, Email und Fax angeführt, die von SELGAS NET für die Abwicklung der interaktiven Beziehungen zwischen den dazu befugten Subjekten vorbereitet wurden.

SELGAS NET AG
Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 9
39100 Bozen

Fax: +39 0471 060 803
Email: info@selgasnet.bz.it


Maximale Abnahme pro Stunde

Wie unter Paragraph 5.2.1. des Netzkodex für die Verteilung gefordert, wird hiermit bekannt gegeben, dass die Festlegung der vertraglichen maximalen Abnahme pro Stunde einer jeden Übergabestelle von SELGAS NET AG auf der Grundlage der vom Endkunden geforderten maximalen Leistung vorgenommen wird, und zwar in kW, wobei nachstehende Formel Verwendung findet:

Qh MAX = PMCF/PCIC, ausgedrückt in Sm3/h, wobei:

PMCF = vom Endkunden verlange maximale Leistung in kW (für die Wärmegeneratoren fällt dies mit “thermischer Leistung des Herdes!” zusammen)

PCIC = PCIC konventioneller Heizwert des Erdgases, also 9,45 kWh/Sm3


Abnahmeprofile

SELGAS NET verwendet die Standard-Abnahmeprofile und die entsprechenden Verbraucherkategoeien des Gases, wie sie miit Beschluss der AEEG 17/07 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen festgelegt wurden (Beschlüsse ARG/gas 130/08 und 139/09).

Die Abnahmeprofile werden mindestens einmal im Jahr aktualisiert und zwar auf der Grundlage der inzwischen erfolgten Beschlüsse der AEEG, wobei die Mittelwerte des Vorjahresverbrauchs berücksichtigt werden.


Funtionelle Vorgangsweisen bei der Verrechnung Für die Benutzer der Übergabestellen mit gemeinsamem Transportsystem

SELGAS NET besorgt monatlich die Übermittlung der notwendigen Daten für die Verrechnung der Gasmengen an die Benützer der gemeinsamen Übergabestellen, die den Transportunternehmen gemäß Art. 19 des Beschlusses 138/04 mitzuteilen sind.
Die Mengen werden auf der Grundlage der monatlichen Abahmen fixiert (wo vorgesehen, auch mit Anführung der Tagesabnahmen) und, wo keine Daten über die Abnahmen vorhanden sind, unter Zuhilfenmahme der durchschnittlichen Abnahmewerte.
Wenn SELGAS NET in den Besitz von neuen Daten über die Abnahmen in den Monaten vor dem Bezugsmonat gelangt, (Monat N),wird sie die Neufestlegung der Daten für die Verrechnung der vorgenannten Monate auf der Grundlage der Abnahmeprofile der einzelnten betroffenen Übergabestellen vornehmen, indem sie dieselben dem Transportunternehmen im Rahmen des Zeitfensters mitteilt, innerhalb welchem das Transportunternehmen die Bilanzen des Transportnetzes als provisorisch (Monate N-1 und N-2) betrachtet.
Es ist weiters möglich, dass neue Daten über die Abnahmen in den Monaten nach dem Zeitfenster eintreffen, die dem Bezugsmonat vorangegangen sind, innerhalb welchem das Transportunternehmen selbst die Bilanzen des Transportneztes als provisorisch betrachtet (zum Beispiel für die Monate N-4 udn N-3).
Im Falle, dass die Abnahmen der Monate N-4 und N-3 nicht mehr berechnet werden können, wird die Gesamtabnahme der Monate N-4 und N-3, abzüglich der bereits erfolgten Berechnung, gemäß den Standard-Entnahmeprofilen des Moants N-2 neu bemessen.


Art der Aufteilung des Verbrauchs zwischen zwei thermischen Jahren

Die Aufteilung des Verbrauchs zwischen zwei thermischen Jahren t und t-1 wird so vorgenommen, dass der Verbrauch mittels der Standard-Abnahmeprofile neu berechnet wird zwischen der letzten effektiven Ablesung vor Ende des thermischen Jahres t-1 und vor der ersten Lesung des termischen Jahres t, wobei auf diese Weise die zu fakturierenden Gasmengen festgelegt werden (oder der Ausgleich, wenn sie bereits gemäß einer Vorausschätzung fakturiert worden sind), bezogen auf die Tariffe des abgeschlossenen thermischen Jahres und die Tarife des neuen thermischen Jahres.