FRAGEN UND ANTWORTEN
Informationen rund um den Wechsel des Stromanbieters.
Kann jeder den Stromlieferanten wechseln?
Im liberalisierten Markt (seit 2004 für Firmenkunden, seit Juli 2007 für Haushaltskunden) kann jeder Abnehmer jederzeit den Stromlieferanten frei wählen. Dabei gibt es weder für private Haushalte noch für Firmen Einschränkungen.
Welche Informationen braucht es bei einem Wechsel des Stromlieferanten?
Beim Wechsel des Stromlieferanten braucht es folgendes:
Private Haushalte:
- Anagrafische Daten mit Steuernummer
- Stromverteiler
- aktueller Stromlieferant
- geschätzter Jahresverbrauch (bei der Option Tag- und Nachtstrom sowie beim …Plus Paket mit Angabe der Aufteilung nach Zeitzone)
- Anschlussleistung
- Kopie der letzten Stromrechnungen
- Katasterdaten
- Bankdaten
Geschäftskunden:
- Anagrafische Daten mit Steuer- und/oder Mehrwertsteuernummer
- Daten des gesetzlichen Vertreters
- Stromverteiler
- aktueller Stromlieferant
- geschätzter Jahresverbrauch
- Anschlussleistung
- Spannung (Nieder- oder Mittelspannung)
- Zählertyp (Integrations- oder Zeitzonenzähler)
- Kopie der letzten Stromrechnungen
- Katasterdaten
- Bankdaten
- Verbandszugehörigkeit mit Mitgliedsnummer
Wie schnell wird der Wechsel durchgeführt?
Die Lieferung durch den neuen Lieferanten kann nach dem Ablauf der Kündigungsfrist zum 1. des Folgemonats erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt im geschützten Markt sowie für alle Haushaltskunden einen Monat, während bei Geschäftskunden des freien Marktes die im Vertrag vorgesehene Kündigungsfrist zu berücksichtigen ist.
Kann ich gleichzeitig mit dem Wechsel eine Leistungserhöhung beantragen?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. SELTRADE kann aber den Antrag auf Leistungserhöhung dem Netzbetreiber erst weiterleiten, sobald der Wechsel vollzogen ist.
Demzufolge ist es für einen Kunden, der eine schnelle Leistungserhöhung benötigt besser, wenn er diese über seinen aktuellen Lieferanten beantragt (welcher im geschützten Markt auch gleichzeitig Netzbetreiber ist) und erst anschließend zu SELTRADE wechselt.
Gibt es beim Wechsel des Lieferanten Stromunterbrechungen? Müssen Leitungen verlegt werden?
Nein! Der Strom wird weiterhin vom bisherigen Verteiler (Netzbetreiber) zur Verfügung gestellt. Ein Vertrag mit den technischen Bedingungen für den Stromtransportdienst zwischen Abnehmer und Verteiler sorgt für die Kontinuität in der Lieferung.
Die entsprechenden Verteilertarife sind von der Aufsichtsbehörde für elektrische Energie und Gas (AEEG) festgelegt.
Wird es nach dem Wechsel zwei Rechnungen geben?
Nein! Der Kunde erhält immer nur eine Stromrechnung vom Lieferanten (SELTRADE AG). Die Verteilertarife (Systemkomponenten und Transportkosten) werden vom Lieferanten im Namen vom Kunden dem Verteiler beglichen und dem Kunden in der Rechnung belastet.
Ist der Wechsel mit Kosten verbunden?
Der Kunde kann einmal im Jahr kostenlos den Energielieferanten wechseln. Beim zweiten Mal werden dafür Kosten von € 32,74 inkl. IVA angerechnet.
Wer garantiert, dass nach dem Wechsel der Dienst nicht schlechter wird?
Die Aufsichtsbehörde AEEG schreibt sowohl für den Stromverteiler als auch für den Stromlieferanten Qualitätsstandards vor. Darin sind insbesondere die Zeiten definiert, innerhalb welcher Anfragen und Beschwerden zu beantworten sind. Wenn der Lieferant oder der Verteiler diese Standards nicht einhalten, sind teilweise sogar entsprechende Entschädigungen definiert.
Kann ein Kunde, der in den freien Markt gewechselt ist, wieder zurück zum Verteiler-geschützten Markt? Wie?
Ja! Der Kunde kann immer in den geschützten Markt zurückwechseln. Dabei ist die vom Vertrag vorgesehene Kündigungsfrist einzuhalten, wobei für den Haushaltskunden immer die Mindestkündigungsfrist von 1 Monat gilt. SELTRADE hat die Frist von 30 Tagen auch für Firmenkunden vorgesehen.
Wie kann ich mich vor unseriösen Angeboten schützen?
Kunden, die außerhalb der Büroräumlichkeiten des Lieferanten einen Stromliefervertrag abschließen (z.B. telefonisch, über E-Mail, zu Hause über Agenten usw.), haben 10 Tage Zeit, die Vertragskonditionen genau zu prüfen und den Abschluss gegebenenfalls zu widerrufen (sog. „diritto di ripensamento“).
KONTAKT
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Mo-Fr 08.30-12.00 und
13.30-17.00
E-mail service@sel.bz.it

