FRAGEN UND ANTWORTEN
Stromangebote der SEL und ihre Rabatte
Auf welchen Betrag werden die Rabatte berechnet?
SELTRADE gewährt bei Haushaltskunden den Rabatt nicht nur auf den Stromverbrauch, sondern auf den gesamten Energiepreis, also auch auf die Systemkomponenten und Transportkosten, ausgenommen den Steuern.
Bei Firmenkunden wir der Rabatt auf den eigentlichen Stromverbrauch gewährt.
Wie können Stromangebote untereinander verglichen werden?
Die Stromangebote der verschiedenen Gesellschaften sind untereinander nur schwer vergleichbar. Der Kunde kann sich aber immer auf das von der Aufsichtsbehörde vorgesehene Datenblatt („scheda per il confronto dei prezzi“) verlassen, wo alle Lieferanten ihr jeweiliges Angebot mit den Tarifen der AEEG für den geschützten Markt vergleichen müssen.
Mit besonderer Vorsicht sind die zeitlichen Beschränkungen der Angebote zu analysieren, welche einen seriösen Vergleich zusätzlich erschweren.
SELTRADE bietet für optimale Transparenz Angebote ohne Fälligkeit mit einem Abschlag auf die von der Aufsichtsbehörde definierten Energiepreise.
Die Aufsichtsbehörde stellt zudem für Haushalte den „trova offerte“ zur Verfügung (www.autorita.energia.it/it/trovaofferte.htm), wo periodisch die günstigsten Angebote veröffentlicht werden. Wir unterstreichen dabei nochmals, dass die zeitlichen Beschränkungen der Angebote besonders zu berücksichtigen sind.
Obwohl die Plus-Pakete der SELTRADE derzeit noch nicht im „trova offerte“ veröffentlicht werden, ist aus dem Vergleich der offiziellen Produktdatenblätter („scheda per il confronto dei prezzi“) klar ersichtlich, dass unser FamilienPlus Paket bisher die besten Angebote überholt hat.
Zählen beim FamilienPlus-Paket zu Lasten lebende Studenten für den zusätzlichen Rabatt?
Ja, sofern sie minderjährig sind.
Wie ist der Sozialbonus aufgebaut?
Der Sozialbonus (Sozialrabatt) ist seit Jänner 2009 vom Finanzgesetz vorgesehen. Auf diesen Rabatt haben folgende Familien/Privatpersonen Anspruch:
- Wohnsitz in der Gemeinde, in der der Antrag gestellt wird;
- Familien mit bis zu 4 Mitgliedern und einer Vertragsleistung von max. 3 kW;
- Familien mit mehr als 4 Mitgliedern und einer Vertragsleistung von max. 4,5 kW;
- Haushalte mit einer ISEE-Erklärung, die nicht mehr als 7.500 Euro entspricht;
- Familien mit mehr als drei zu Lasten lebende Kinder mit einer ISEE-Erklärung von nicht mehr als 20.000 Euro;
- Privatkunden, welche in ihrem Haushalt elektromedizinische Geräte benutzen, die der Lebenserhaltung dienen. Hierbei gilt nicht die Auflage in Bezug auf den Wohnsitz und auf die Vertragsleistung.
Die zwei Bonus sind kumulierbar, falls die nötigen Vorraussetzungen erfüllt werden.
Dafür muss bei den Steuerbeistandszentren (CAF) um die Berechnung des ISEE-Indikators angesucht werden.
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Können nur Unternehmen, die Mitglieder eines Verbandes sind, zur SELTRADE wechseln?
Alle Unternehmen erhalten den grünen Strom der SELTRADE. SELTRADE hat jedoch mit den wichtigsten Verbänden in Südtirol Rahmenverträge ausgearbeitet, um gemeinsam mit diesen die lokale Wirtschaft zusätzlich zu unterstützen. mehr >
Wie kann ein Unternehmen die unterschiedlichen Stromangebote vergleichen?
SELTRADE bietet für maximale Transparenz bei Unternehmen einen Abschlag auf die von der AEEG definierte Energiegebühr.
Aufgrund der komplexen Zusammensetzung der Systemkomponenten ist ein Vergleich der einzelnen Stromangebote sehr schwierig. Ein professioneller Vergleich ist nur möglich, sofern die Angebote in ihrer Zusammensetzung detailliert analysiert werden. SELTRADE bietet ihren potentiellen Kunden diesen kostenlosen Dienst.
Wie sind die Angebote mit Gemeinden und Onlus-Vereinen?
SELTRADE bietet den Gemeinden für maximale Transparenz einen Abschlag auf die von der AEEG definierte Energiegebühr. Die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Zählertypologien einer Gemeinde.
Sobald eine Gemeinde SELTRADE Kunde ist, haben automatisch auch die Vereine, die in derselben tätig sind, das Recht auf den „Gemeinderabatt“. Ein Verein kann auf jeden Fall eine Anfrage an SELTRADE stellen. Bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigen unsere Mitarbeiter die Situation der jeweiligen Gemeinde.
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Was ist Tag-/Nachtstrom?
Mit „Tag-/Nachtstrom“ versteht sich im umgangssprachlichen Gebrauch die Zeitzonen-Option im Haushaltsbereich. Voraussetzung für diese Option ist in erster Linie der digitale Stromzähler. Des Weiteren muss der Verteiler dem Lieferanten die Ablesungen nach Zeitzonen zur Verfügung stellen.
Im Juli 2010 wurde von der italienische Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (kurz AEEG) im geschützten Markt diese Zeitzonen-Option bei den Kunden mit digitalem Stromzähler zwingend eingeführt. Dabei wird der Strom, welcher untertags verbraucht wird, etwas teurer, der Nachtverbrauch und jener an Wochenenden und Feiertagen etwas günstiger. Der Unterschied zwischen den beiden Tarifen ist für das Jahr 2010 minimal („bioraria transitoria“). Ab 2011 wird die Schere zwischen den beiden Tarifen ausgeweitet. Der Kunde hat auch im geschützten Markt jetzt schon die Möglichkeit, die Option mit dem markanteren Unterschied zwischen Tag- und Nachtpreisen zu wählen („bioraria a richiesta“).
Im freien Markt hat der Kunde die Wahl zwischen dem bisherigen in allen Stunden gleich bleibenden Tarif und der Option Tag-/Nachtstrom. Letztere zahlt sich erst aus, wenn der Kunde mindestens 66% des Verbrauchs auf die Nachtstunden sowie auf Wochenende und Feiertage konzentriert. SELTRADE bietet diese Option nur als „bioraria a richiesta“ an. Mehr >
Wie wirken sich die Zeitzonen bei Unternehmen aus?
Für Unternehmen mit Zeitzonenzähler wird automatisch der Zeitzonentarif angewendet.
Wo kann ich die verschiedenen Tarife finden?
Die italienische Aufsichtsbehörde (AEEG) veröffentlicht trimestral die Tabelle der verschiedenen Tarife: www.autorita.energia.it/it/docs/10/delibere-10.htm (atti e provvedimenti - provvedimenti - Aggiornamento per il trimestre … delle condizioni economiche del servizio di vendita di maggior tutela e modifiche al TIV)
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