FRAGEN UND ANTWORTEN

Zu weiteren Themen rund um die Verrechnung Ihres Stromverbrauches


Bekommt man nach dem Wechsel des Lieferanten eine Rechnung vom Verteiler und eine Rechnung von SELTRADE?

Nein! Der Kunde erhält weiterhin nur eine Stromrechnung vom neuen Lieferanten SELTRADE. Die Verteilertarife (Systemkomponenten und Transportkosten) werden vom Lieferanten im Namen des Kunden dem Verteiler beglichen und dem Kunden in der Rechnung belastet. 

Wie lang dauert es, bis der Kunde die erste Rechnung erhält?

Der Haushaltskunde erhält von SELTRADE eine bimestrale Rechnung. Spätestens im dritten Monat nach dem vollzogenen Wechsel erhält der Kunde also die erste Rechnung.
Der Firmenkunde erhält monatliche Rechnungen. 

Wie setzt sich eine Rechnung zusammen?

Die detaillierte Erläuterung einer Rechnung können Sie dem Bereich „Rechnungserklärung“ entnehmen.

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Wieso gibt es Akonto- und Ausgleichsrechnungen?

SELTRADE ist bei der Fakturierung von den Ablesedaten der Verteiler abhängig. Die Ablesungen erfolgen je nach Verteiler und je nach Zählertyp sehr unterschiedlich. Bei Haushaltskunden ist beispielsweise nur ein jährlicher „Ableseversuch“ von der Aufsichtsbehörde (AEEG) verpflichtend vorgesehen. Um dem Kunden trotzdem eine möglichst regelmäßige Rechnungsstellung zu gewährleisten, stellt SELTRADE Akontorechnungen aus für die Zeitabschnitte, wo keine konkreten Ablesungen vorliegen.
Sobald der Verteiler die Ablesung vornimmt, wird die Ausgleichsrechnung ausgestellt abzüglich der entsprechenden Akontorechnungen, die bis zum Ausstellungsdatum der Ausgleichsrechung gestellt wurden.
Eine weitere Schwierigkeit besteht in der Verzögerung, mit welcher die Ablesungen dem Lieferanten mitunter übermittelt werden. Es kann also sein, dass ein Kunde eine Ausgleichs-Akontorechnung erhält, z.B.:

  • Rechnungsdatum 10.11.
  • Ausgleich aufgrund der effektiven Ablesung vom 01.01.-30.06.
  • Abzug Akontorechnungen von Februar, April und Juni
  • Neue Akontorechnung vom 01.09.-31.10.

Warum erhalte ich eine Akonto-Rechnung, wenn ein digitaler Zähler vorhanden ist?

Wir sind derzeit in einer Übergangsphase, wo noch nicht alle Integrationszähler auf digitale Zähler umgestellt sind und wo die Verteiler, auch bei bestehenden digitalen Zählern, die Prozedur für die telematische Ablesung nicht implementiert haben. Demzufolge erfolgt die Datenübermittlung vom Verteiler noch nicht regelmäßig.

Wie wird der Akonto berechnet?

Der Akonto wird aufgrund des vom Kunden mitgeteilten Jahresverbrauches berechnet.  Sobald 12 Monate mit effektiven Verbrauchsdaten verrechnet sind, wird dieser „geschätzte Jahres- verbrauch“ mit den Realwerten aktualisiert.

Welche Spesen fallen in einer Rechnung an?

In der Rechnung fallen nur die Gebühren, Komponenten, Kosten und Steuern an, welche im geschützten Markt angewendet werden.
Für einen einfachen Vertragswechsel bei einem aktiven bereits bestehenden Anschluss fallen sonst keine weiteren Spesen an, weder für die Aktivierung noch für die Verwaltung.
In der ersten Rechnung wird einzig eine eventuelle Kaution belastet, sofern kein RID (Einzugsermächtigung) abgeschlossen wird. Bei Haushaltskunden beträgt diese 150 Euro, bei Geschäftskunden beläuft sie sich auf vier Monatsrechnungen. Die Kaution wird mit Zinsen rückerstattet, sobald ein RID abgeschlossen wird oder bei einer evtl. Vertragsauflösung (sofern sie nicht für die Begleichung von außenstehenden Rechnungen herangezogen wird).

Welchen Anteil machen die einzelnen Rechnungskomponenten am Gesamtbetrag aus?

Der Energiepreis macht über 60% des Gesamtbetrages aus, während Systemkomponenten, Transportspesen und Steuern (Konsumsteuer, Landes- bzw. Gemeindesteuer und Mehrwertsteuer) zusammen knapp ein 1/3 des Betrages ausmachen.

Für nähere Details im Haushaltsbereich: www.autorita.energia.it/it/dati/ees5_10.htm

Wie kann ich Fehler in der Verrechnung melden und beheben lassen?

Der Kunde kann jederzeit die Überprüfung einer Ablesung beantragen. Der Lieferant hat die Pflicht, über den Netzbetreiber die notwendigen Informationen und Daten einzuholen und dem Kunden innerhalb von 40 Tagen die Antwort zu liefern und die entsprechenden Richtigstellungen in die Wege zu leiten, welche innerhalb von max. 90 Tagen umgesetzt werden müssen.

Wie kann ich meine Rechnung zahlen?

Unser Vertragsvorschlag sieht vor, dass der Kunde uns die Einzugsermächtigung für die Rechnungsbeträge erteilt (RID). Diese Vorgehensweise ermöglicht uns eine bessere Verwaltung unserer Kundenpositionen und erleichtert gleichzeitig dem Kunden die Zahlung.
Wenn der Kunde „manuelle“ Zahlungssysteme bevorzugt (z.B. Überweisung oder Posterlagschein), wird eine Kaution eingefordert. Bei Haushaltskunden beträgt diese 150 Euro, bei Geschäftskunden beläuft sie sich auf vier Monatsrechnungen. Die Kaution wird mit Zinsen rückerstattet, sobald ein RID abgeschlossen wird oder bei einer Vertragsauflösung (sofern sie nicht für die Begleichung von außenstehenden Rechnungen aufgewandt wird).