FRAGEN UND ANTWORTEN

Zu weiteren Themen rund um Ablesung, Zähler und Leistungserhöhung


Wer ist im Falle von Stromunterbrechungen zuständig?

Bei Stromunterbrechungen wendet sich der Kunde direkt an den Störungsdienst des Verteilers. Der entsprechende Kontakt ist auf jeder Rechnung angegeben. Bei Bedarf kann auch SELTRADE im Namen des Kunden den Störungsdienst kontaktieren.

Wird der SELTRADE-Kunde bei Anfragen vom Netzbetreiber ohne Nachteile bedient?

Die Aufsichtsbehörde AEEG schreibt sowohl für den Verteiler als auch für den Lieferanten Qualitätsstandards vor. Darin sind insbesondere die Zeiten definiert, innerhalb welcher Anfragen und Beschwerden zu beantworten sind. Wenn der Lieferant oder der Verteiler diese Standards nicht einhalten, sind teilweise sogar entsprechende Entschädigungen definiert.
Im Falle von Störungen bzw. Stromunterbrechungen kann sich der Kunde direkt an den lokalen Netzbetreiber wenden. Bei Anfragen, welche eine Vertragsänderung mit sich bringen, steht Ihnen Ihr SELTRADE-Ansprechpartner zur Verfügung und hält sämtliche Kontakte mit dem Netzbetreiber (z.B. für Leistungserhöhungen, Zählermontage, Verlegung von Leitungen usw.)

An wen kann sich der Kunde bezüglich technischer Belange wenden?

Grundsätzlich ist für alle technischen Belange bezüglich Stromlieferung nach wie vor der Netzbetreiber (z.B. ENEL, Etschwerke, usw.) zuständig. Dieser sorgt für den Betrieb des Stromnetzes und die sichere Stromverteilung vor Ort und ist für den Ausbau des Netzes (inklusive Stromanschlüsse) sowie die Wartung und die Zählerablesungen zuständig.

Für sämtliche technischen Dienstleistungen wie z.B. Leistungserhöhungen, Zählerverlegungen, Überprüfung von Ablesungen, Überprüfung der Spannung, Umschreibungen usw. ist Ihr SELTRADE-Ansprechpartner zu kontaktieren.Bei Stromunterbrechungen kann sich hingegen der Kunde direkt an den Störungsdienst des Verteilers wenden. Der entsprechende Kontakt ist auf jeder Rechnung angegeben.

Wie muss ich eine Neuaktivierung und wann wird sie durchgeführt?

Für Aktivierung eines neuen fixen Zählers  in Nieder- oder Mittelspannung kann eine sog. einfache Abwicklung („procedura semplificata“) angewandt werden vorausgesetzt dass bereits ein Vertrag mit einem Lieferanten (SELTRADE) besteht.
Der Lieferant teilt dem Kunden die anfallenden Forfaitkosten mit und nach Annahme des Kostenvoranschlags durch den Kunden übermittelt der Lieferant den Auftrag an den  Netzbetreiber innerhalb von 2 Tagen. Innerhalb von 5 Tagen werden vom Netzbetreiber die Kosten bestätigt und anschließend innerhalb von 15 Tagen (max. 17 Arbeitstage ab Annahme des Forfaitpreises seitens des Kunden) die Arbeiten durchgeführt.

Wie erfolgt die Wiederaktivierung eines bestehenden Zählers und was kostet sie?

Der Kunde stellt seinem Lieferanten (SELTRADE) den Antrag zur Aktivierung des bestehenden plombierten Zählers. Der Lieferant leitet diesen innerhalb von 2 Arbeitstagen dem Netzbetreiber weiter, welcher wiederum die Aktivierung innerhalb von 5 Arbeitstagen vornimmt.
Für die Wiederaktivierung eines Zählers mit gleichbleibender Leistung fällt lediglich die Fixgebühr als Abdeckung der Verwaltungsspesen an (für 2010 Euro 27,28).

Wie muss ich eine Leistungserhöhung beantragen?

Für die Erhöhung der Leistung genügt es, einen Antrag an SELTRADE zu schicken. SELTRADE übermittelt den Antrag an den Netzbetreiber. Der Netzbetreiber erstellt innerhalb von 20 Tagen einen Kostenvoranschlag. Die Arbeiten werden innerhalb von 15 Tagen ab der Annahme des Kostenvoranschlages durchgeführt.

Was kostet eine Leistungserhöhung?

Die Kosten für die Leistungserhöhung werden von der Aufsichtsbehörde vorgegeben und periodisch angepasst. Die genauen Angaben gehen aus der offiziellen Seite der Aufsichtsbehörde hervor (Link: www.autorita.energia.it/it/schede/C/faq-allacc_6.htm).
Man kann von folgenden Richtwerten ausgehen:
knapp 30 Euro Fixgebühren
ca. 70 Euro pro kW (Differenz zwischen der neuen verfügbaren Leistung und der aktuellen verfügbaren Leistung).

Wer überprüft auf Anfrage meinen Zähler?

Der Kunde beantragt die Überprüfung beim Lieferanten, welcher sich innerhalb von 2 Arbeitstagen an den zuständigen Netzbetreiber wendet. Dieser führt die Kontrolle innerhalb von 15 Arbeitstagen durch.
Sollten Fehler vorliegen, muss der Netzbetreiber kostenlos die effektiven Konsumdaten zurückverfolgen und dem Lieferanten mitteilen sowie gegebenenfalls den evtl. defekten Zähler austauschen.
Falls jedoch die Korrektheit der Daten bestätigt wird, muss der Kunde einen Kostenbeitrag von 50,27 Euro (für das Jahr 2010) entrichten.