Seit Jänner 2009 sieht das Finanzgesetz einen Sozialbonus der Energiekosten vor. Sozial schwachen und kinderreichen Familien wird dadurch eine Ersparnis auf die Stromrechnung garantiert.

Unterstützung sozial Schwächere
Anrecht auf den Sozialbonus Strom haben all jene privaten Haushalte, welche Inhaber eines Stromliefervertrages sind. Der Antrag ist nur gültig für den Erstwohnsitz (sola abitazione di residenza), Anschlussleistung bis zu 3 kW bei bis zu 4 Familienmitgliedern innerhalb desselben Wohnsitzes, oder bis zu 4,5 kW, bei mehr als 4 Familienmitgliedern mit demselben Wohnsitz, sowie:
- Haushalte, die über eine ISEE-Erklärung von nicht mehr als 7.500 Euro verfügen.
- Haushalte, mit mehr als 3 zulasten lebenden Kindern und eine ISEE-Erklärung von nicht mehr als 20.000 Euro verfügen.
- Haushalte, in welchen Schwerkranke leben, die über lebenserhaltende elektromedizinische Geräte versorgt werden. In diesem Fall gilt: Ohne Einschränkungen bei der Anschlussleistung oder der Anzahl der gemeldeten Familienmitglieder.
Antrag:
Beanspruchen dürfen diesen Bonus jene Familien, die in der dafür zugelassenen Gemeinde ansässig sind, sowie Familien welche über ein ärztliches Zeugnis der Sanitätseinheit verfügen.
Diese zwei Boni sind kumulierbar falls die nötigen Vorraussetzungen erfüllt werden.
Dafür muss bei den Steuerbeistandszentren (CAF) um die Berechnung des ISEE-Indikators angesucht werden.
Für alle vor dem 31. März 2009 eingereichten Anfragen gilt der Bonus rückwirkend auch für das Jahr 2008.
Alle Vorlagen sowie weitere Informationen finden Sie auf www.autorita.energia.it
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