Produzenten

Der Produzent ist derjenige, der die elektrische Energie produziert. Im Folgenden finden Produzenten Informationen über die geltenden Bestimmungen, sowie Unterstützung beim Ansuchen um Anschluss seiner Anlage an das SELNET-Netz.

Der Anschluss der Produktionsanlagen an das SELNET-Netz wird direkt von der Aufsichtsbehörde von Strom und Gas mit Beschluss AEEG ARG/elt. Nr. 99/08 geregelt: ("Testo integrato delle condizioni tecniche ed economiche per la connessione alle reti elettriche con obbligo di connessione di terzi degli impianti di produzione di energia elettrica (Testo integrato delle connessioni attive – TICA)".

 

Für Leistungen bis zu 100 kW muss die Verbindung in Niederspannung erfolgen; für Leistungen zwischen 100 und 6000 kW muss dieser Dienst in Mittelspannung geleistet werden. Für Leistungen über 6000 kW wird der Dienst gewöhnlich in Hochspannung geboten, es sei denn, der Netzbetreiber entscheidet anders.

 

Am 23. Dezember 2011 ist auf der Internetseite der AEEG der Beschluss AEEG ARG/elt. Nr. 187/11 mit folgendem Titel veröffentlicht werden: “Modifiche e integrazioni alla deliberazione dell’Autorità per l’energia elettrica e il gas ARG/elt 99/08, in materia di condizioni tecniche ed economiche per la connessione alle reti con obbligo di connessione di terzi degli impianti di produzione (TICA) , per la revisione degli strumenti al fine di superare il problema della saturazione virtuale delle reti elettriche”

 

„Abänderungen und Ergänzungen des AEEG- Beschlusses AEEG ARG/elt. Nr. 187/11 betreffend die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für den Netzanschluss mit der Verpflichtung Dritter zum Anschluss der Produktionsanlagen (TICA), für die Revision der Instrumente, um das Problem der virtuellen Sättigung der Stromnetze zu überwinden”

 

Der Beschluss ARG/elt 187/11 und der Anhang A des Beschlusses ARG/elt 99/08 wir vorhin abgeändert treten am 11. Jänner 2012 in Kraft, ausgenommen die Abänderungen unter Punkt 1 des Beschlusses ARG/elt 187/11, die am 1. März 2012 in Kraft treten.

 

Der Beschluss ARG/elt 187/11, ermöglicht die Anwendung der neuen CEI 0-21-Norm betreffend die Anschlüsse in Niederspannung. Im Rahmen der laufenden in Kraft Setzung des Beschlusses ARG/elt 187/11 bleiben die Bestimmungen aufrecht, welche im “Guida per le Connessioni alla rete elettrica di Enel Distribuzione” (derzeit gültige Ausgabe 2.2) enthalten sind und nicht im Widerspruch zum genannten Beschluss stehen.

 

Ein Produzent kann sich erneuerbarer oder konventioneller Energieträger bedienen. 

 

Gemäß Gesetzesdekret Nr. 387/03 werden als erneuerbare Energieträger die nicht fossilen Energieträger bezeichnet (Wind, Sonne, Erdwärme, Seegang, Gezeiten, Wasser, Biomasse, Abgas, Restgase aus den Reinigungsprozessen und Biogas). Unter Biomasse versteht man den biologisch abbaubaren Anteil von Produkten, Abfällen und Resten aus der Landwirtschaft (sie umfassen pflanzliche und tierische Substanzen), aus der Forstwirtschaft und damit verbundenen industriellen Tätigkeiten sowie den biologisch abbaubaren Anteil der industriellen und urbanen Abfälle.

 

Das Gesuch um Anfrage nach Unterstützung muss an den GSE (Betreiber der elektrischen Dienste) gerichtet werden.

 

Auf der Internetseite des GSE (www.gse.it) kann man sich darüber informieren, welche Bedingungen und Modalitäten beim Einreichen des Ansuchens um Zulassung zu den Förderungsprogrammen zu erfüllen sind.

 

 

Bei Auslegungsschwierigkeiten ist die italienische Fassung der gegenständlichen Webseite maßgebend.