Pressemitteilung
26.04.2011

Heiss und Dello Sbarba kündigen Missachtung des Staatsratsurteils an

Wichtige rechtliche Fragen sind zu klären

Die SEL AG hat ihre Rechtsbeistände beauftragt, der Rechtsvertretung der  beiden Landtagsabgeordneten der Grünen, Hans Heiss und Enrico Dello Sbarba, mitzuteilen, dass sie sich bis zur endgültigen Klärung aller relevanten Fragen zum Sachverhalt nicht in der Lage sieht, Einsicht in die SEL-Verträge mit EDISON und ENEL zu gewähren oder diese gar auszuhändigen. Das Urteil des Staatsrates enthält im Übrigen auch keine an die SEL gerichtete Anordnung und definiert keine Modalitäten für die Einsichtnahme.
 
Die Landtagsabgeordneten Heiss und Dello Sbarba haben über ihre Anwälte angekündigt, sie würden am Dienstag, dem 26. April 2011, in den Büros der SEL AG erscheinen, um dort Kopien der Verträge abzuholen. Diese Anmaßung der Grünen,  zu einem selbst gewählten Zeitpunkt in den Räumlichkeiten eines nach privatrechtlichen Grundsätzen geführten Unternehmens vorstellig zu werden – ohne Absprache mit den Verantwortlichen -, wird zurück gewiesen. Dies umso mehr, als die beiden Abgeordneten, entgegen der unmissverständlichen Verpflichtung des Staatsrats zur Verschwiegenheit, in den Medien öffentlich erklärt haben, sie würden die Inhalte der Verträge nach eigenem Gutdünken in der Öffentlichkeit verwenden. Dies verrät die rein polemischen Absichten seitens der Grünen Abgeordneten und stellt eine schwerwiegende Missachtung des Gerichts dar. Das Gericht hatte in seinem Urteil ausdrücklich auf die Verschwiegenheitspflicht hingewiesen.  Die Abgeordneten der Grünen stellen somit selbst unmissverständlich klar, dass  wesentliche Inhalte der Verträge in kürzester Zeit in der Öffentlichkeit breit getreten werden. Die Folge eines solches Verhaltens würde sein, dass kein Unternehmen mit der SEL AG mehr einen Vertrag abschließen würde, und dies würde für die SEL nachhaltige negative Folgen zeitigen, was unter allen Umständen zu verhindern ist.
 
Der konsequenten Haltung der Landesregierung und der SEL AG ist es zu danken, dass der Staatsrat zum Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen ergänzend klargestellt hat, dass die Landtagsabgeordneten ihrerseits strikt und unter Strafandrohung (Art. 622 Strafgesetzbuch) der vertraglich festgelegten Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Somit haben sich die Standpunkte der Landesregierung und der SEL AG substantiell durchgesetzt.
 
Grundsätzliche rechtliche Aspekte
 
Die Verträge zwischen SEL AG und EDISON sowie ENEL sind in sehr schwierigen und engagierten Verhandlungen zu einem für Südtirol sehr erfolgreichen Ergebnis geführt worden. Durch die vertraglichen Vereinbarungen mit EDISON SPA (2008) und ENEL Produzione SPA (2010) wurde von der SEL das Eigentum an den Südtiroler Kraftwerken der beiden italienischen Großkonzerne zu 60 Prozent übernommen. Damit wurde erreicht, dass heute die Kontrolle von fast 80 Prozent der in Südtirol erzeugten Energie aus der heimischen Wasserkraft in Händen der SEL AG, also in Händen Südtirols liegt.
 
Diese  Einigung zwischen SEL und den beiden italienischen Großkonzernen wurde in komplexe Verträge gegossen, die, wie alle Verträge solcher Dimension, Geheimhaltungsklauseln enthalten und strikter Vertraulichkeit unterliegen. Der wesentliche Grund dafür ist, dass keinem Dritten und niemandem Externen die sensiblen Informationen solcher Verträge über betriebsrelevante Zahlen, Strategien, Kooperationen, Know-how etc. zugänglich gemacht  werden sollen. Das öffentliche Bekannt machen solcher Informationen würde eine Vertragsverletzung darstellen, für deren allfällige Folgen die SEL seitens des Vertragspartners haftbar gemacht werden könnte. Die wesentlichen Inhalte der Verträge sind des Übrigen bereits in aller Breite dem Landtag vorgestellt worden und alle Abgeordneten wurden ausführlich davon unterrichtet.
 
Aus rechtlicher Sicht ergeben sich auch nach diesem Urteil des Staatsrats einige systemrelevante Grundsatzfragen, die einer endgültigen Klärung zugeführt werden müssen, und in diesem Sinne wird der Rechtsbeistand der SEL alle nötigen Schritte unternehmen. Es ist für die SEL AG, aber auch für die Allgemeinheit insgesamt fundamental, Folgendes ein für allemal definitiv zu klären:
 
1. Kann sich ein zwar von der öffentlichen Hand mehrheitlich gehaltenes, aber auf dem freien Markt tätiges, im vollen Wettbewerb stehendes Unternehmen - der Energiemarkt ist ja mittlerweile völlig liberalisiert - auch nach Marktregeln bewegen, deren wichtigste ist: pacta sunt servanda? Wenn nein, ist dann nicht der Wettbewerb als ganzer schwer gestört?
2. Kann die Verwaltungsgerichtsbarkeit überhaupt die vom Zivilgesetzbuch fixierten Regeln für die Organisation und Verwaltung von Kapitalgesellschaften außer Kraft setzen; ist sie für solche Fragen überhaupt zuständig?
3.Ist eine Offenlegungspflicht für privatrechtlich verfasste Unternehmen mit den Grundfreiheiten laut EU-Vertrag vereinbar?
 
Allein um diese Fragestellungen definitiv zu beantworten, ist die Ausschöpfung aller Rechtsmittel im Interesse der Allgemeinheit, der Klarheit und der Rechtssicherheit zu erwägen, und die SEL AG wird mit ihren Rechtsbeiständen umgehend eine entsprechende Entscheidung herbeiführen.
 
Bozen, 25. April 2011